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Allgemein, Verein, Jugend, Schwimmkurs, Training

Übungs- und Trainingsbetrieb ruht bis Ende 2020

Veröffentlicht: 06.12.2020
Autor: ra

Verlängerung des "Lockdown light"

Seit dem 01. Dezember 2020 gilt die neue Corona-Hauptverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 30. November 2020. Geändert wurde insbesondere die Anzahl der Personen, die bei privaten Veranstaltungen anwesend sein dürfen.
Für die Gliederungen des DLRG Landesverbands Württemberg e.V. bedeutet dies, dass weiterhin alle Aktivitäten ruhen - zum Schutz der Teilnehmenden und der Aktiven!

Wir rufen alle Mitglieder auf, den allgemein bekannten Vorsichtsmaßnahmen zu folgen und so den steigenden Zahlen im Stadtgebiet Reutlingen entgegen zu wirken.
Achten Sie auf sich, achtet Ihr auf Euch und andere - bleibt und werdet gesund!

Trotz aller Umstände wünschen wir Euch eine schöne Adventszeit, bleiben Sie/bleibt der DLRG gewogen.
Ihre/Eure DLRG Ortsgruppe Reutlingen

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